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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Universalkarte

1. Kartengebundenes Zahlungsinstrument, das im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mehrere oder alle Funktionen zur Zahlungsbewirkung übernehmen kann: z. B. als ec-, Kunden-, Kreditkarte u. a. 2. Als Universalkreditkarte übliche, allgemein verwendbare Kreditkarte eines Kreditkartenunternehmens, i. Ggs. z. nur im Geschäftsbereich des Kartenemittenten verwendbaren Spezialkreditkarten. Zahlungskarte, die von Kreditkartengesellschaften emittiert wird und eingebunden ist in ein Dreiecksverhältnis, bestehend zwischen Kartenemittent, Vertragsunternehmen und Karteninhaber.



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