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ungültige BanknotenBanknoten, deren Geltung abgelaufen ist, die daher »aufgerufen« worden sind, aber von ihren Besitzern nicht gegen die neuen Banknoten umgetauscht worden sind. Die BBkG ist nicht verpflichtet, für ungültig gewordene Banknoten Ersatz zu leisten.
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Weitere Begriffe : Währungsverkaufsoptionsschein, -putwarrant | Teilarbeit | Bankloyalität | ||||||||||||||||||||||||||||
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