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uneigennützige TreuhandAuch: Verwaltungstreuhand. Gekennz. durch ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Treugebers an dem Treugut. Der Treugeber hat in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung in das Treugut bestimmte Rechtsbehelfe zur Verfügung. Diese Art von Treuhandverhältnis liegt auch z. B. bei den Treuhändern bei Pfandbriefbanken vor. Ggs.: eigennützige Treuhand (Sicherungstreuhand).
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Weitere Begriffe : Sammelwechsel | Pfandbriefemission, sichernde Überdeckung | Massengesellschaft | ||||||||||||||||||||||||||||
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