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UndkontoForm eines Gemeinschaftskontos. 2 oder mehr Verfügungsberechtigte können darüber nur gemeinschaftlich verfügen. Kommt oft bei Sperrkonten vor. Es liegt nicht unbedingt ein Gesamthandverhältnis vor. Das Undkonto haftet auch nicht automatisch für Verbindlichkeiten der einzelnen Kontoinhaber, die nicht gemeinschaftliche Verbindlichkeiten sind, unmittelbar; Gläubiger müssen vielmehr gegen jeden einzeln vorgehen.
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Weitere Begriffe : Nonrecourse | haftendes Eigenkapital von E-Geldinstituten | Währungswechsel | ||||||||||||||||||||||||||||
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