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UmwelthaftungDas am 01. 01. 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UHG) regelt folgende Punkte: eine anlagenbezogene -Gefährdungshaftung für Umweltschäden; die Beweiserleichterung durch eine Ursachenvermutung; die Haftung auch für den Normalbetrieb einer Anlage; die Einführung von Auskunftsansprüchen sowie die Pflicht zur Deckungsvorsorge.
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Weitere Begriffe : Sonderprüfung bei Bewertungsverstössen in der Bankbilanz | kreditnehmerbezogenes Vorleistungsrisiko | Militarisierung der Wirtschaft | ||||||||||||||||||||||||||||
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