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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Teilleistungen beim Verbraucherkredit

Zahlungen des Verbrauchers, die zur Tilgung der insg. fälligen Schuld nicht ausreichen, werden zunächst auf die Kosten der Rechts verfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt auf die Zinsen angerechnet. Der Kreditgeber darf Teilzahlungen nicht zurückweisen.



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