TARGET-Entgeltstruktur
Nach Darstellung der EZB richtet sich das Entgelt für Grenzen überschreitende TARGET-Zahlungen nach der Anzahl der Zahlungen, die ein TARGET-Teilnehmer in einem einzelnen RTGS-System in Auftrag gibt. Die Entgelte sind für mittels Datenfernübertragung eingereichte TARGET-Aufträge gestaffelt. Das Entgelt wird ausschl. von der absendenden NZB erhoben und ist unabhängig von Zielort oder Betrag der Zahlung europaweit identisch. Es deckt die Bearbei-tungs- und Abwicklungskosten für die Zahlung. Bestimmte kleinere Entgelte für sonstige und Zusatzleistungen werden gesondert erhoben. Den Benutzern des Grenzen überschreitenden TARGET-Systems werden weder zusätzlich Eintritts- noch periodische Entgelte berechnet.
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