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TabuschrankeIn der Wirtschaftssoziologie: Die durch ein Tabu verbotenen Handlungen sind für die Mitglieder der Gesellschaft oder Gruppe durch eine allen bekannte und deutlich erkennbare Tabuschranke bestimmt, die nicht überschritten werden darf (z.B. Berühren oder Aussprechen).
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Weitere Begriffe : Ausbeutung, sekundäre | Rangstelle | Reduktion, eidetische | ||||||||||||||||||||||||||||
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