Tabu
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] in Ethnologie und Kulturanthropologie Bezeichnung für eine zugleich religiöse und sittlich-juristische Einrichtung vor allem primitiver Gesellschaften, die als strenges Verbot, Vorschrift usw. wichtiges Strukturelement dieser Gesellschaften ist. Gemeint sind Speiseverbote, Verbote, bestimmte Dinge oder Menschen zu berühren oder auch nur anzuschauen, bestimmte Handlungen zu bestimmten Gelegenheiten durchzuführen.
[2] Allgemeine Bezeichnung für gesellschaftliche Regelungen, die mit besonders starker Strafandrohung bestimmte Handlungen verbieten.
[3] In der psychoanalytischen Diskussion Bezeichnung für ein erlerntes, meist religiös begründetes Verbot der Individuen, etwas zu tun, wozu ihr Unbewusstes sie drängt.
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