Systemnote
Kriminalistische Bezeichnung für Banknoten, die mit der Absicht des Betruges aus einer Anzahl zerschnittener Banknoten eines Wertes zusammengesetzt werden, wobei durch Weglassen jeweils eines schmalen Streifens der »neuen« Note aus diesen eine »zusätzliche« Banknote hergestellt wird. Banken nehmen zusammengeklebte Noten nur bei eindeutiger Herkunftsidentifizierung an, ggf. unter Vorbehalt mit Vorlage zur Prüfung durch die Bundesbank.
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