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Swingist im Außenhandel zwischen zwei Ländern die gegenseitig eingeräumte Kreditlinie. Bei Swing-Geschäften werden die beiderseitigen Leistungen gegeneinander aufgerechnet, die Kreditlinie gibt an, in welchem Maß ein Land mit seinen Leistungen den Leistungen des anderen gegenüber im Rückstand sein darf. Wird die Kreditlinie überschritten, so sind Zahlungen in Devisen oder Gold fällig. Swing wird auch im innerdeutschen Handel praktiziert.
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Weitere Begriffe : Wertpapierindex | Devisenvorschriften für Wertpapiergeschäfte | Treuhandgeschäftsrisiko | ||||||||||||||||||||||||||||
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