statistische Erhebungen der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen.
Nach BBkG ist die Bundesbank befugt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Statistiken auf dem Gebiet des Bank-und Geldwesens bei allen Banken anzuordnen und durchzuführen. Dies erfolgt durch die laufenden monatlichen Statistiken sowie durch Sondererhebungen u. dgl. Die Bundesbank kann die Ergebnisse der Statistiken für allgemeine Zwecke veröffentlichen. Sie tut dies vor allem in ihren Monatsberichten und den Beiheften dazu. Die Veröffentlichungen dürfen keine Einzelangaben enthalten.
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