starre Wechselkurse
1. Auch: feste, fixe Wechselkurse. Durch internationale Verträge von den Währungsbehörden der beteiligten Länder durch Interventionen an den Devisenmärkten auf bestimmten Niveaus fixierte Wechselkurse der beteiligten Währungen. Ist in dieser vollständigen Form selten; i. d. R. erfolgt lediglich Stabilisierung der Wechselkurse innerhalb bestimmter Bandbreiten als stabile Wechselkurse. Ggs.: freie, flexible Wechselkurse. 2. Durch bilaterale Massnahmen fixierte Kurse zweier Währungen.
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