Staatsverbrauch
Summe aller Dienstleistungen, die der Staat unentgeltlich zur Verfügung stellt. Da diese Leistungen nicht verkauft werden, wird ihr Wert in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anhand der Aufwendungen für die Erstellung erfasst. Hierzu gehören z. B. Leistungen der Erziehungs- und Gesundheitsbehörden, der Sicherheitskräfte und des gesamten Verwaltungsapparates.
In der Wirtschaftssoziologie: in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Bezeichnung für die Summe der Aufwendungen des Staates zur Durchführung seiner Aufgaben (Bildung, Militär, „innere Sicherheit“, Gesundheitswesen usw.), die sich errechnen aus den Löhnen und Gehältern der Staatsbeschäftigten und den Aufwendungen für Gebäude, Anlagen etc. Der Staatsverbrauch wird von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Beitrag des Staates zum Bruttosozialprodukt gewertet.
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