Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
StaatskircheIn der Wirtschaftssoziologie: religionssoziologische Bezeichnung für die Kirchenform, die mit dem Staat in enger organisatorischer Verbindung steht und vor allem auf gesamtgesellschaftliche Wirksamkeit in Form der Einflussnahme auf die gesellschaftspolitische Willensbildung in den Bereichen der individuellen ethischen Lebensführung sowie der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Probleme ausgerichtet ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zusammenarbeit mit anderen Stellen | ex post facto | Grundstückshypothek | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |