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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Splitting-Verfahren

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird das Splitting-Verfahren angewendet. Hierbei wird das zusammengerechnete Einkommen beider Ehegatten zunächst halbiert, auch wenn nur ein Ehegatte Einkünfte erzielt hat. Die sich für das halbe Einkommen ergebende Einkommensteuer wird sodann verdoppelt. Die sich nach dem Splitting-Verfahren ergebende Einkommensteuer wird für das ! gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehegatten in der Einkommensteuer-Splittingtabelle ausgewiesen. Die Splittingberechnung braucht daher nicht für jeden Einzelfall durchgeführt zu werden. Für das Lohnsteuerverfahren ist das Splitting in den Lohnsteuertabellen bei der Steuerklasse III berücksichtigt. 1. Einkommensteuerrecht: Verfahren bei der Veranlagung von Ehepaaren zur Einkommensteuer. Vgl. im Einzelnen Einkommensteuertarif. – 2. Investmentgeschäft: Besonders in den USA übliches Verfahren, Aktien, deren Kurs bzw. Investmentanteile, deren Preis sehr hoch gestiegen ist, in zwei oder mehrere Aktien bzw. Anteilscheine aufzuteilen.



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