Sperrdepot
Sonderdepot einer Depotbank, die für eine KAG Wertpapiere eines Sondervermögens verwaltet. Über das Sperrdepot kann die KAG nur mit Einverständnis der Depotbank verfügen. Hierdurch wird die Kontrolle durch die Depotbank gewährleistet. Im Wesentlichen sind es Depots, deren Papiere bis zu einem bestimmten Stichtag oder die auf Grund gesetzlicher Veräußerungsverbote (z.B. bei Belegschaftsaktien oder auf Grund des Vermögensbildungsgesetzes) gesperrt sind.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|