Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Spekulationssteuer

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und anderen beweglichen Sachen unterliegen der Einkommensteuer, wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate vergangen sind (Spekulationsfrist) und wenn alle realisierten Veräußerungsgewinne jährlich den Betrag von 1.000,00 EUR oder mehr ausmachen. Im gleichen Jahr entstandene realisierte Kursverluste innerhalb der Spekulationsfrist können bis zur Höhe der realisierten Gewinne mit diesen verrechnet werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Spekulationskrisen
 
Spekulationssteuer / Spekulationsfrist
 
Weitere Begriffe : Konsortialgeschäftsertrag, Konsortialertrag | Geschenk | Soziale ökologische Marktwirtschaft
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.