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Spar(geschenk)gutscheinGutschein, den eine Bank als Mittel der Werbung zur Begründung eines Sparkontos bei ihr verschenkt. Ähnl.: Geschenksparbuch. Die Massnahme darf nicht über reine Aufmerksamkeitswerbung hinausgehen und nur geringe Anreizwirkung ausüben; es darf auch kein anderer Geschäftsabschluss damit verknüpft werden. Die Gutscheine sind betraglich begrenzt und dürfen nur aus bestimmten Anlässen verwendet werden.
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Weitere Begriffe : Orientalismus | Mietrechtsreform | EG-Richtlinien | ||||||||||||||||||||||||||||
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