Sorgfaltspflicht der Bank
Aus den zwischen dem Kunden und der Bank bestehenden Vertragsverhältnissen ergeben sich Sorgfaltspflichten der Banken. Da das Bankgeschäft überwiegend ein Massengeschäft ist, werden die vertraglichen Beziehungen grundsätzlich durch AGB geregelt. In diesen versprechen die Banken, die Kundenaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen und das Interesse des Kunden zu wahren, soweit sie dazu im Einzelfall imstande sind. Dies gilt auch bei Wertpapierkommissions-, -emissions- und -depotgeschäften. Hierzu kann im Einzelfall auch eine Beratung des Kunden gehören. Die Interessenwahrung findet dort ihre Grenzen, wo das Gesetz der Bank ein bestimmtes Handeln vorschreibt (z.B. bei Pfändungen); oder wenn die Umstände, insbesondere die Mannigfaltigkeit der Geschäftsvorfälle, ihre große Zahl und Schnelligkeit, mit der sie meist erledigt werden müssen, eine Einschränkung der Haftung notwendig machen. Eine Einschränkung findet die Wahrung der Kundeninteressen schließlich, wenn dies aus für die Bank wichtigen Gründen mit Rücksicht auf ihre eigenen Interessen geboten ist.
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