Sicherungsstempel
Überweisungsträger, also die Gutschriftsbelege (-träger) bei Überweisungen, müssen nach der Vereinbarung über Sicherungsmassnahmen im zwischenbetrieblichen Überweisungsverkehr von der erstbeauftragten Bank mit einem Sicherungsstempelaufdruck in einem rechts oben dafür vorgesehenen Feld versehen werden. Der Stempel muss die Bankleitzahl dieser Bank sowie evtl. nähere Angaben zu dieser, falls nicht ohnehin ersichtlich, und das Bearbeitungsdatum aufweisen. Kann bei maschineller Bearbeitung bei Überweisungen über weniger als Euro 10.000 auch auf der Rückseite angebracht werden.
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