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ruinöse KonkurrenzÜbersteigerter Marktwettbewerb vor allem mit Mitteln der Preispolitik. Die Preisstellung einzelner Anbieter erfolgt dabei unter Einstandskosten, um Wettbewerber am Markt auszuschalten. An Bankenmärkten nicht vorkommend, zumal den deutschen Banken die Möglichkeit von Preis- und Konditionenabspraeben, soweit sie nicht misshräuchhch sind, offen steht und genutzt wird (Bereichsausnahme lt. § 102 Kartellgesetz).
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Weitere Begriffe : Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) - E-Commerce-Richtline | Daylightposition | Eigenarbeit | ||||||||||||||||||||||||||||
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