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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risikomanagementstrategien

Nach MaRisk muss die Bankgeschäftsleitung eine Geschäfts- und eine dazu konsistente Risikostrategie festlegen. Bei der Ausarbeitung der Risikostrategie müssen die in der Geschäftsstrategie niederzulegenden Ziele und Planungen der wesentlichen Geschäftsaktivitäten berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Strategien kann nicht delegiert werden. Die Geschäftsleitung muss für die Umsetzung der Strategien Sorge tragen. Der Detaillierungsgrad der Strategien ist abhängig von Umfang, Komplexität und Risikogehalt der geplanten Geschäftsaktivitäten. Die Risikostrategie muss - ggf. unterteilt in Teilstrategien (bspw. eine Strategie bzgl. Adressenausfall-risiken) - die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten umfassen. Der Detaillierungsgrad der Teilstrategien kann unterschiedlich sein. Der Begrenzung von Risikokonzentrationen muss im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie angemessen Rechnung getragen werden. Die Geschäftsleitung muss die Strategien mind. jährlich überprüfen und ggf. anpassen; sie müssen dem Aufsichtsorgan des Instituts zur Kenntnis gegeben und mit diesem diskutiert werden. Inhalte und Änderungen der Risikostrategie müssen - ggf. zusammen mit der Geschäftsstrategie - innerhalb des Instituts in geeigneter Weise kommuniziert werden.



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