Risikofaktoren in bankeigenen Risikomodellen
Bei der Bestimmung der potenziellen Risikobeträge sind alle nicht nur unerheblichen Marktrisikofaktoren in einer dem Umfang und der Struktur des Geschäftes des Instituts angemessenen Weise zu berücksichtigen. Bei Ermittlung des Teilanrechnungsbetrags für das besondere Kursrisiko sind Konzentrationsrisiken angemessen zu berücksichtigen. Die den einbezogenen Optionsgeschäften eigentümlichen, mit den Kurs-, Preis- oder Zinssatzschwankungen nicht in linearem Zusammenhang stehenden Risiken sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. Besondere Zinsänderungsrisiken für die nicht gleichförmige Entwicklung kurz- und langfristiger Zinssätze (Zinsstrukturrisiken) und die nicht gleichförmige Entwicklung der Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender Zins bezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit (Spreadrisiken) sind gesondert in angemessener Weise zu berücksichtigen. Bei Bestimmung der Zinsstrukturrisiken ist eine dem Umfang und der Struktur des Geschäfts des Instituts angemessene Anzahl und Verteilung von zeitmässig bestimmten Zinsrisikozonen zu unterscheiden; ihre Zahl muss mind. 6 betragen. Bei Ermittlung der Aktienkursrisiken und Rohwarenpreisrisiken sind Unterschiede in der Entwicklung der Kurse oder Preise von Produktgruppen und Produkten sowie Unterschiede in der Entwicklung von Kassa- und Terminpreisen in angemessener Weise zu berücksichtigen.
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