Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit
Abk.: Verbraucherkreditrichtlinie. In Reaktion auf die hohe Akzeptanz persönlicher Darlehen bei der breiten Privatkundschaft der Banken wie auch aus der Notwendigkeit und dem Selbstverständnis der EU-Kommission entstanden. 1991 trat daher das Gesetz über Verbraucherkredite in Kraft, das die Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht transformierte und an die Stelle der Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes trat.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|