Reziprozität(sprinzip)
Reciprocity. Auch: Gegenseitig-keit(sprinzip). Grundsatz im internationalen Handel, aber auch im internationalen Finanzgeschäft, wonach eine bestimmte mit ei nem anderen Land vereinbarte oder mögliche Behandlung nur dann gilt, wenn das andere Land Entsprechendes tut. Für den Europäischen Finanzdienstleistungsmarkt ist i. Hinbl. a. Drittländer ein striktes Reziprozitätsprinzip vorgesehen (Erste Bankrechtskoordinierungsrichtlinie).
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