(Reise-) Kreditbrief
Zeitlich befristete, nicht übertragbare Anweisung einer Bank als Aussteller, auf Verlangen der im Text der Urkunde genannten Person Zahlungen an diese bis zur Höhe des angegebenen Betrags zu leisten. Die als Auszahlungsstellen in Betracht kommenden Korrespondenzbanken des Ausstellers sind entweder im Kreditbriefgenannt - z. T. nur eine -, oder es sind zahlreiche, die in einer besonderen Liste, die der Begünstigte erhält, genannt sind. Im ersten Fall liegt ein Spezial-, im zweiten ein Zirkularkreditbrief vor. Die auszahlenden Banken buchen die Beträge jeweils von dem Kreditbrief ab. Ist eine Art des Barakkreditivs. Heute durch praktischere Reisezahlungsmittel weitgehend ersetzt.
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