Realitätsprinzip
In der Wirtschaftssoziologie:
psychoanalytischer Begriff, bezeichnet das Regulationsprinzip, das zwischen Triebwünschen, sogenannten Es-Ansprüchen, und Ich-Interessen und Über-Ich-Haltungen vermittelt. Das bedeutet, dass im Gegensatz zum Lustprinzip Befriedigungen nicht unmittelbar gesucht, sondern aufgeschoben und/oder verschoben werden können auf Triebobjekte, die sozial akzeptabel sind. Wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des R.s ist die kognitive Entwicklung mit der Möglichkeit der Realitätsprüfung.
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