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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rangvorbehalt

Vereinbarung zur Durchbrechung des normalen Rangfolgeprinzips bei Rechten an Grundstücken (Locus-Prinzip). Der Grundstückseigentümer behält sich hier bei der Eintragung ins Grundbuch, in das der Rangvorbehalt eingetragen werden muss, das Recht vor, später ein anderes Recht mit Vorrang eintragen zu lassen. Möglich ist auch die Vereinbarung nachträglicher Rangänderung, doch dürfen dabei Zwischenrechte nicht beeinträchtigt werden.



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