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PreisauszeichnungspflichtAls Dienstleistungsbetriebe unterliegen Banken der Preisauszeichnungspflicht, soweit sie das standardisierte Mengengeschäft mit privaten Kunden betreiben. Das Verzeichnis über die Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft - der Preisaushang - muss im Schalterraum der Bank und -falls vorhanden - im Schaufenster oder Schaukasten an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.
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Weitere Begriffe : Zinstage | Meriten | befristete Bürgschaft | ||||||||||||||||||||||||||||
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