Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
präjudizieller ScheckAuch: verwirkter Scheck. Scheck, bei dem durch Unterbleiben der rechtzeitigen Vorlegung zur Zahlung die Rückgriffsverbindlichkeit des Scheckausstellers erloschen ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Abkommen über die Rückgabe nicht eingelöster Schecks und die Behandlung von Ersatzstücken verloren gegangener Schecks im Scheckeinzugsverkehr | Wechselallonge, Wechselanhang | Sequenzanalyse | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |