Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Pfandbriefprivileg

Recht zur Pfandbriefausgabe. Bis 2005 spezialisierten Kreditinstituten - öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten einschl. Landesbanken sowie Hypotheken- und Schiffsbanken - vorbehalten (Spezialitätsprinzip). Mit dem Pfandbriefgesetz von 2005 wurde das Recht zur Pfandbriefausgabe auf alle Kreditinstitute, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und von der BaFin dafür Geschäftsbetriebserlaubnis erhalten, auf alle Banken ausgedehnt, die bereit und fähig sind, bestimmte gesetzlich festgelegte Qualitätsanforderungen an das Pfandbriefgeschäft zu erfüllen (Pfandbriefbanken).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Pfandbriefmarkt
 
Pfandbrieftreuhänder
 
Weitere Begriffe : Nutzenbewertung von Arzneimitteln | Parasoziologie | Risiko, objektives
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.