Pfandbriefprivileg
Recht zur Pfandbriefausgabe. Bis 2005 spezialisierten Kreditinstituten - öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten einschl. Landesbanken sowie Hypotheken- und Schiffsbanken - vorbehalten (Spezialitätsprinzip). Mit dem Pfandbriefgesetz von 2005 wurde das Recht zur Pfandbriefausgabe auf alle Kreditinstitute, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und von der BaFin dafür Geschäftsbetriebserlaubnis erhalten, auf alle Banken ausgedehnt, die bereit und fähig sind, bestimmte gesetzlich festgelegte Qualitätsanforderungen an das Pfandbriefgeschäft zu erfüllen (Pfandbriefbanken).
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