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PfandbriefinhaltIn den Pfandbriefen sind die für das Rechtsverhältnis zwischen Pfandbriefbank und Pfandbriefgläubigern massgebenden Bestimmungen, insb. bzgl. der Kündbarkeit der Pfandbriefe, ersichtlich zu machen. Den Pfandbriefgläubigern darf ein Kündigungsrecht nicht eingeräumt werden. Ausgabe von Pfandbriefen, deren Einlösungswert nicht bekannt ist, ist nicht gestattet.
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Weitere Begriffe : Staatsaufsicht, Börse | Multimedia Messaging Service (MMS) | Kindergeld / Kinderfreibetrag | ||||||||||||||||||||||||||||
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