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PassivlastigkeitLiegt bei einer Bank oder meist Zweigstelle einer Bank vor, die mehr Einlagen entgegennimmt als sie Kredite gewähren kann. Die überschssigen liquiden Mittel werden an die Zentrale bzw. - meist über diese - an andere Stellen übertragen, i. d. R. unter interner Zinsverrechnung. Ggs.: Aktivlastigkeit.
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Weitere Begriffe : Betriebs- und Geschäftsausstattung | Haftung bei Wechselavaleinholung | Zahlungspflicht | ||||||||||||||||||||||||||||
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