Overhead-Kosten
Overhead Cost; Betriebskosten im Bankbetrieb (Gemeinkosten), die dem Bereich der Geschäftsleitung zuzuordnen sind und daher keinem einzelnen Kostenträger (Bankleistung oder Gruppe von Bankleistungen) zugerechnet werden können.
Kurzbezeichnung : Overheads. In der Bank anfallende Kosten, die dem Bereich der Bankgeschäftsleitung zuzurechnen sind. Sie können mit der Bankleistungserstellung daher nicht direkt in Verbindung gebracht werden. Ihre kalkulatorische Verrechnung erfordert daher - oft fragwürdige - Schlüsselungen. Oft auch generell als Bezeichnung für fixe oder Gemeinkosten verwendet.
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