Organschaftserklärung
Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft, bei der sich eine Obergesellschaft in einem Konzern verpflichtet, einen mit einer Untergesellschaft bestehenden Ergebnisübernahmevertrag nicht ohne Zustimmung der kreditgebenden Bank aufzulösen. Die Bank hat folglich der Untergesellschaft einen Kredit gewährt.
Form einer - oft zusätzlichen - Kreditbesicherung. Verpflichtung einer Obergesellschaft im Konzern, einen mit der bei einer Bank Kredit nehmenden Untergesellschaft bestehenden Ergebnisübernahmevertrag nicht ohne Zustimmung der Kredit gebenden Bank aufzuheben.
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