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Normen, ausserrechtlicheIn der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für Verhaltensregeln, die sich aus Gewohnheit, Brauch, Sitte, Mode u.a. ergeben, aber nicht in rechtlichen Vorschriften verfestigt sind. Wenn ein Problem juristisch zu entscheiden ist, dann wird der Entscheider innerhalb der Ermessensspielräume, welche die Rechtsnormen zahlreich offenlassen, von den a.n Normen, ausserrechtliche geleitet.
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Weitere Begriffe : Rollen-set | Talon | Commodities | ||||||||||||||||||||||||||||
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