Nachrichtendienst
In der Bundesrepublik existieren drei Nachrichtendienste (Geheimdienste): Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Verfassungsschutz. Um die Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, schützt sie Paragraph 96 der Strafprozessordnung davor, an andere Behörden oder öffentliche Beamte Informationen weitergeben zu müssen, deren Bekanntmachung dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.
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