monatliche Meldung Auslandsstatus
Teilerhebung der Bundesbank über den Auslandsstatus der Banken (daneben: bankwöchentliche Kurzmeldung »Auslandsstatus«). Im Rahmen dieser Erhebung müssen die Banken monatlich auf Vordrucken und nach Richtlinien der Bundesbank den Stand ihrer Auslandsaktiva und -passiva melden, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten, Wirtschaftssektoren, Währungen bzw. Edelmetallen sowie Ländern. Banken mit Zweigstellen in anderen Ländern müssen anstelle einer Meldung für das Gesamtinstitut eine solche für den im Inland gelegenen Teil des Instituts sowie eine für die Zweigstellen in anderen Ländern erstatten. Die Meldungen sind von Banken zu erstatten, deren Auslandsaktiva oder -passiva bestimmte Grössenordnungen übersteigen. Banken mit Zweigstellen in anderen Ländern haben die Meldungen stets zu erstatten. Die Meldungen sind bis zum 8. Geschäftstag nach Ablauf jedes Monats der für die Bank zuständigen Stelle der Bundesbank einzureichen, für Zweigstellen in anderen Ländern bis zum 15. Geschäftstag. Der Inhalt der Meldungen wird der BaFin zugänglich gemacht.
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