Mineralölsteuer
ist eine Steuer, die dem Bund zusteht. Sie wird erhoben auf alle im Bundesgebiet gewonnenen oder eingeführten Mineralöle. Die Verwendung des Steueraufkommens ist nach seiner Herkunft unterschiedlich. So z.B. wird der aus dem Kraftverkehr stammende Teil für den Straßenbau, der aus der Heizölbesteuerung stammende Teil für energiepolitische Maßnahmen verwendet.
Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Kraft- oder Heizstoffe dienen. Die Bundeszollverwaltung erhebt die Mineralölsteuer mit unterschiedlichen Sätzen auf Heizöl, Benzin, Diesel, Flüssig- und Erdgas sowie auf weitere Kohlenwasserstoffe. Damit sich Dieselkraftstoff einfach von niedriger besteuerten leichten Heizölen unterscheiden lässt, wird dieser mit rotem Farbstoff und Furfurol aus Weizenkleien vermischt. Das Mineralölsteuergesetz enthält mehrere Ausnahmen, um umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern; Kraftwärme-Kopplungsanlagen sind beispielsweise von der Steuer befreit, wenn ihr Nutzungsgrad bei mindestens 70 Prozent liegt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|