Mehrheitsprinzip
In der Wirtschaftssoziologie:
auch: Majoritätsprinzip, Bezeichnung für eine Regel für das Zustandekommen von Entscheidungen in demokratisch organisierten Gruppen, Verbänden usw., wonach auch die bei einer Abstimmung unterliegende Minderheit an die durch die Mehrheit getragene Entscheidung gebunden ist. Im einzelnen wird unterschieden zwischen relativer oder einfacher Mehrheit, absoluter und qualifizierter Mehrheit. Gegensätze zum Mehrheitsprinzip sind das Konsensprinzip, die Entscheidung durch Übereinstimmung aller (in manchen Kollegialverfahren, auch Geschworenengericht) sowie die Suche nach der „sachlich richtigen“ Entscheidung durch u.U. lange Erörterung und gegenseitige Überzeugung (als Anspruch in manchen neuen sozialen Bewegungen).
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