Leibeigenschaft
In der Wirtschaftssoziologie:
vielgestaltige Form persönlicher Abhängigkeit und Untertänigkeit in der Feudalgesellschaft. Der feudale Grundherr verfügt u.a. ganz oder zum Teil über die Arbeitsleistung des leibeigenen Bauern oder Handwerkers und seiner Familie (Fronhof), schränkt seine Freizügigkeit ein, befindet neben anderen Vorrechten über Heirat des Leibeigenen und die Erbfähigkeit der Kinder, zieht im Todesfall die ganze oder Teile der Habe ein. Die Leibeigenschaft war im Mittelalter und der frühen Neuzeit stets stark umkämpft.
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