Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich ist in den Artikeln 106 und 107 des Grundgesetzes geregelt. Er soll dafür sorgen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands zu ermöglichen. Das System besteht im Wesentlichen aus einem horizontalen (zwischen den Bundesländern) und einem vertikalen Finanzausgleich (zwischen Bund und Ländern). Beim Länderfinanzausgleich im engeren Sinne fließt Geld von den finanzstarken an die finanzschwachen Länder.
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