Kundschaftskredite
1. Allg. Gesamtheit der an die eigene Kundschaft der Bank vergebenen Kredite. 2.1. e. S. von der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite. Vor allem Kredite - Barvorschuss, Wechselrembours -, die eine Bank einem Importeur, der ihr Kunde ist, bei Korrespondenz- o. a. Banken im Ausland, i. d. R. im Lande des Exporteurs, zur Bezahlung des Aussenhandelsgeschäfts verfügbar macht.
3. Raten-, Teilzahlungs- u.a. Kredite, die ein Verkäufer -vor allem Einzelhändler - seinen Kunden als Käufern seiner Waren auf der Grundlage einer Vereinbarung mit seiner Bank anbietet oder gibt.
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