Kriminalstatistik
In der Wirtschaftssoziologie:
eine quantitative Darstellung der Kriminalität. Das Verfahren ist für die BRD gesetzlich geregelt. Die Kriminalstatistik enthält: a) die polizeiliche Kriminalstatistik (Zählung aller der Polizei bekanntgewordenen Fälle, denen eine kriminalpolizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt), b) die Strafverfolgungsstatistik (Zählung der rechtskräftig erledigten Strafverfahren) sowie Statistiken über den Strafvollzug u.a. Die Kriminalstatistik wird stark kritisiert hinsichtlich ihrer Gültigkeit (soll z.B. bei Verkehrsdelikten die Masseinheit der Einwohner sein oder nicht vielmehr das Auto?) und hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit (Verzerrung z.B. durch die Dunkelziffer, durch die Ver-folgungs- und Aufzeichnungstechniken).
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