Kreditweiterbearbeitung
Nach MaRisk muss eine Bank im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben muss sie i. S. einer Kreditverwendungskontrolle kontrollieren, ob die vergebenen Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen. Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken muss jährlich durchgeführt werden, wobei die Intensität der laufenden Beurteilungen vom Risikogehalt der Engagements abhängt (bspw. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder Beurteilung auf Basis eines vereinfachten Verfahrens). Werthaltigkeit und rechtlicher Bestand von Kreditsicherheiten müssen im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart ab einer von der Bank unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen überprüft werden. Ausserordentliche Überprüfungen von Engagements einschl. der Sicherheiten müssen zumind. dann unvzgl. durchgeführt werden, wenn der Bank aus ex- oder internen Quellen Informationen bekannt werden, die auf wesentliche negative Änderungen der Risikoeinschätzung von Engagements oder Sicherheiten hindeuten; solche Informationen müssen unvzgl. an alle einzubindenden Organisationseinheiten weitergeleitet werden.
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