Kreditrahmenkontingent als Grosskredit
Zusagen solcher Kreditrahmenkontingente sind jährlich nach dem Stand vom 30.6. bis 15.8. der zuständigen Stelle der Bundesbank anzuzeigen. In der Anzeige sind Firma und Sitz des Anschlusskunden, zugesagtes Kontingent, in der Zusage zugelassene Höchstinanspruchnahme je Kreditnehmer und am Stichtag bestehende Inanspruchnahme, ggf. auch Abgrenzung des Kreises der potenziellen Kreditnehmer, Höhe der Sperrguthaben, zusätzliche Sicherheiten und Umfang der Haftung des Anschlusskunden anzugeben. Für die Anzeige von Kreditrahmenkontingenten von Handelsbuchinstituten gilt dies entspr.
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