Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Konflikt, auflösenderIn der Wirtschaftssoziologie: bezeichnet die Form des Konflikts in einem sozialen Gebilde, der nicht behoben werden kann; dies kann dazu führen, dass alle Interaktionen innerhalb dieses Gebildes abgebrochen werden. Der a.e Konflikt, auflösender bewirkt eine Desintegration des betreffenden Gebildes.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Brauch | Exportforderung | Kommunikation, nonverbale | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |