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Kommissionär mit SelbsteintrittBei der Ein- und Verkaufskommission von u.a. Wertpapieren, die einen Markt- oder Börsenpreis, oder Börsenpapieren, die einen amtlich festgestellten Börsen- oder Marktpreis haben, kann die Bank als Kommissionär durch ausdrückliche Erklärung, die gleichzeitig mit der Ausführungsanzeige abgesandt werden muss, selbst als Käufer oder Verkäufer auftreten.
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Weitere Begriffe : Länderrisikopolitik, Risikoabgeltung | Verhaltenskette | Sozialisation, retroaktive | ||||||||||||||||||||||||||||
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