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Kapital- und Geldanlagen GebietsfremderNach AWG können Rechtsgeschäfte zwischen Gebietsansässigen und -fremden beschränkt werden, wenn sie bestimmte Geld- und Kapitalanlagen i. w. S. im Inland zum Gegenstand haben. De facto kommen AWG/AWV-Massnahmen dieser Art allenfalls in seltenen vorübergehenden Ausnahmefällen in Frage, da die Gesamtkompetenz dafür auf die EU übergegangen ist.
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Weitere Begriffe : Umlage und Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung | Millionenkreditevidenzzentrale, Missbräuche | ||||||||||||||||||||||||||||
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